KI-generierte Bilder und Texte: Wann muss gekennzeichnet werden?

Kurz gesagt: Für Unternehmen, die Bild-, Text- und Übersetzungswerkzeuge nutzen, gibt es seit dem 2. August 2026 zwei Kennzeichnungsfälle nach Artikel 50 Absatz 4 der KI-Verordnung. Erstens Deepfakes: Bilder, Töne und Videos, die echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken, müssen als künstlich erzeugt offengelegt werden. Zweitens KI-Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, es sei denn, ein Mensch hat sie geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung. Alles andere, etwa Produkttexte, Social-Media-Posts, Illustrationen und übersetzte Verträge, ist nicht kennzeichnungspflichtig.

Die maschinenlesbare Markierung im Bild oder Text selbst (Artikel 50 Absatz 2) ist Sache des Anbieters des Generators, nicht Ihre. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, läuft dafür eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 (Artikel 111 Absatz 4).

Was ein Deepfake ist

Artikel 3 Nummer 60 definiert Deepfakes als durch KI erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als echt erscheinen würden. Eine generierte Fantasielandschaft ist kein Deepfake. Ein generiertes Foto Ihres tatsächlichen Produkts, das wie eine Aufnahme wirkt, kann eines sein; ebenso ein virtuell eingerichtetes Foto einer realen Wohnung oder ein Testimonial mit synthetischer Person, das als echter Kunde wirkt. Für Kunst, Satire und erkennbar fiktionale Werke reicht eine Offenlegung, die den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt.

Was heute schon gilt

Typische Fälle

Drei Schritte, die reichen

  1. Regel festlegen. Welche Inhalte werden gekennzeichnet, mit welchem Wortlaut, wer entscheidet im Zweifel. Ein Absatz in der KI-Nutzungsrichtlinie.
  2. Redaktionsverantwortung benennen. Für veröffentlichte Texte eine Person, die prüft und verantwortet; das nimmt die Kennzeichnungspflicht für Texte und hebt die Qualität.
  3. Unterweisen. Marketing und Vertrieb kennen den Deepfake-Begriff, die UWG-Grenze und die Eingaberegeln (Artikel 4).

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Häufige Fragen

Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?

Nein. Nur Deepfakes, also Inhalte, die echten Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken. Illustrationen und erkennbar künstliche Grafiken sind frei.

Muss ich KI-Texte auf meiner Website kennzeichnen?

Nur Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren und nicht redaktionell verantwortet werden. Produkt- und Werbetexte sind nicht erfasst.

Wie muss die Kennzeichnung aussehen?

Die Verordnung schreibt keine Form vor; sie muss klar erkennbar sein. Ein Hinweis in der Bildunterschrift oder am Textanfang genügt. Die Kommission fördert Praxisleitfäden dazu (Artikel 50 Absatz 7).

Wer ist für das unsichtbare Wasserzeichen zuständig?

Der Anbieter des Generators (Artikel 50 Absatz 2). Sie dürfen es nicht absichtlich entfernen, müssen es aber nicht selbst erzeugen.

Was droht bei Verstößen?

Artikel 99 Absatz 4: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes, für KMU der niedrigere Betrag. Dazu Abmahnungen nach UWG und Persönlichkeitsrecht.

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Diese Seite ist eine Orientierungshilfe auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 und ersetzt keine Rechtsberatung.

Stand: September 2026