KI-Verordnung im Online-Handel: Produkttexte, Chatbots, Empfehlungen, Bonität

Kurz gesagt: Online-Händler sind Betreiber gleich mehrerer KI-Systeme: Textgeneratoren für Produktbeschreibungen, Bildgeneratoren, Service-Chatbots, Empfehlungs- und Preissysteme, Betrugserkennung im Checkout. Für die meisten davon verlangt die KI-Verordnung nur Artikel 4 (Kompetenz) und, beim Chatbot, Artikel 50 Absatz 1. Kennzeichnungspflichtig sind generierte Inhalte nur, wenn sie Deepfakes sind. Hochrisiko beginnt bei der Kreditwürdigkeitsprüfung von Privatkunden durch ein eigenes KI-System (Anhang III Nummer 5 Buchstabe b) und bei KI in der Personalauswahl.

Das Wettbewerbsrecht wirkt daneben schärfer als die KI-Verordnung: Ein generiertes Produktbild, das etwas zeigt, was der Artikel nicht hat, ist eine Irreführung nach § 5 UWG und abmahnfähig.

Was heute schon gilt

Typische Werkzeuge und ihre Einordnung

Drei Schritte, die reichen

  1. Inventar entlang des Kundenwegs. Von der Produktseite bis zum Checkout jede KI-Funktion mit Zweck, Anbieter und Daten erfassen, auch die in Shopsystem und Marktplatz-Tools eingebauten.
  2. Kennzeichnung und Prüfung. Chatbot-Hinweis, Regel für generierte Bilder (Offenlegung bei fotorealistischen Darstellungen), Vier-Augen-Prüfung für generierte Produkttexte.
  3. Unterweisung. Content-, Service- und Marketingteam: Deepfake-Begriff, UWG-Grenze, Eingaberegeln, Prüfpflicht. Nachweis mit Datum (Artikel 4).

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Wenn Sie es dokumentiert brauchen: der Report

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Häufige Fragen

Muss ich KI-Produkttexte kennzeichnen?

Nein. Artikel 50 Absatz 4 erfasst Deepfakes und Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, keine Produktbeschreibungen.

Muss ich generierte Produktbilder kennzeichnen?

Wenn sie wie echte Aufnahmen des realen Produkts wirken, ja (Deepfake). Illustrationen und erkennbar künstliche Grafiken nicht. Irreführung nach UWG ist in jedem Fall zu vermeiden.

Ist unser Empfehlungssystem ein Hochrisiko-System?

Nein. Empfehlungen im Handel stehen nicht in Anhang III. Datenschutz gilt; der Digital Services Act nur, wenn Sie einen Marktplatz betreiben.

Was gilt für Bonitätsprüfung über Klarna oder einen anderen Dienstleister?

Führt der Dienstleister die KI-gestützte Prüfung durch, ist er Anbieter oder Betreiber des Systems. Klären Sie vertraglich, wer welche Rolle hat, und informieren Sie Kunden nach Artikel 13 DSGVO.

Welches Bußgeld droht?

Transparenzverstöße bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes (Artikel 99 Absatz 4), für KMU der niedrigere Betrag. Dazu Abmahnungen nach UWG, die in der Praxis schneller kommen.

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Diese Seite ist eine Orientierungshilfe auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 und ersetzt keine Rechtsberatung.

Stand: September 2026