Kurz gesagt: Routen- und Tourenoptimierung, Disposition und Prognosen sind KI-Einsätze ohne Hochrisiko-Einstufung; dafür gelten Artikel 4 und die Datenschutzregeln. Kritisch werden drei Bereiche: Telematiksysteme, die Leistung und Verhalten von Fahrern bewerten (Anhang III Nummer 4 Buchstabe b, Hochrisiko ab dem 2. Dezember 2027 und mitbestimmungspflichtig heute), Kamerasysteme mit Emotionserkennung (am Arbeitsplatz verboten, Müdigkeitserkennung aus Sicherheitsgründen erlaubt) und KI in Maschinen und Lagerrobotern, deren Anforderungen über die Maschinenverordnung laufen.
Sie ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz aller Mitarbeitenden zu unterstützen, die mit den KI-Systemen in Flotte und Lager arbeiten. Seit dem 27. Juli 2026 verlangt die Vorschrift Unterstützung, kein garantiertes Niveau. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben; eine kurze, dokumentierte Unterweisung mit Nachweis reicht in der Regel. Ein direktes Bußgeld gibt es nicht, fehlende Nachweise wiegen aber bei jedem anderen Verstoß schwerer.
KI-Systeme, die Emotionen von Beschäftigten ableiten, sind am Arbeitsplatz verboten, außer aus medizinischen Gründen oder Sicherheitsgründen. Das trifft Stimmungsanalysen in Meetings, Kameras mit Emotionsauswertung und Callcenter-Software, die Gefühle von Mitarbeitenden bewertet.
Systeme, die Ermüdung oder Ablenkung erkennen, dienen der Sicherheit und fallen unter die Ausnahme des Artikels 5. Außerdem sind körperliche Zustände wie Müdigkeit oder Schmerz nach Erwägungsgrund 18 keine Emotionen. Erfasst das System dagegen Ärger, Stress oder Stimmung des Fahrers, ist es Emotionserkennung am Arbeitsplatz und verboten. Fragen Sie den Hersteller, was genau ausgewertet wird.
Telematik, die Fahrverhalten erfasst, ist eine technische Überwachungseinrichtung. Ohne Betriebsvereinbarung ist die Einführung dort, wo ein Betriebsrat besteht, unwirksam. Beschäftigtendatenschutz nach § 26 BDSG kommt dazu.
Die KI-Verordnung ersetzt die DSGVO nicht. Personenbezogene Daten in den KI-Systemen in Flotte und Lager brauchen eine Rechtsgrundlage, bei Cloud-Diensten einen Auftragsverarbeitungsvertrag, bei Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung greift Artikel 22 DSGVO. Für Beschäftigtendaten gilt zusätzlich § 26 BDSG, bei technischer Überwachung § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG.
Betreiber, Artikel 4. Kein Hochrisiko.
Bewertet die KI Leistung oder Verhalten einzelner Fahrer, ist das Anhang III Nummer 4 Buchstabe b: Betreiberpflichten ab dem 2. Dezember 2027, vorher Information der Beschäftigten (Artikel 26 Absatz 7), Betriebsvereinbarung heute.
Fahrzeugsysteme unterliegen der Typgenehmigung nach Anhang I Abschnitt B; für sie gelten nur einzelne Artikel der KI-Verordnung, die Anforderungen laufen über das Fahrzeugrecht. Als Betreiber treffen Sie dort keine Artikel-26-Pflichten.
KI als Sicherheitsbauteil einer Maschine: Die Anforderungen kommen über die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, nicht über die Betreiberpflichten der KI-Verordnung. Hersteller trägt Konformität; Sie verantworten Arbeitsschutz und bestimmungsgemäßen Betrieb.
Werden Aufgaben aufgrund individuellen Verhaltens oder persönlicher Merkmale zugewiesen, ist das Anhang III Nummer 4 Buchstabe b. Reine Zuweisung nach Fahrzeug, Standort und Zeitfenster ist es nicht.
Anhang III Nummer 4 Buchstabe a, Hochrisiko ab dem 2. Dezember 2027, Emotionserkennung verboten.
Sie müssen nicht raten und nichts bezahlen, um zu erfahren, wo Sie stehen. Der Check stellt Ihnen 15 einfache Fragen in vier Blöcken, ohne Fachjargon. Am Ende sehen Sie eine Ampel-Einordnung, die betroffenen Pflichten mit Artikelverweis und den Bußgeldrahmen für Ihre Unternehmensgröße. Keine Anmeldung, keine E-Mail-Abfrage; bei der kostenlosen Auswertung bleiben Ihre Antworten in Ihrem Browser.
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Die drei Schritte oben gehen schnell, wenn Vorlagen, Richtlinie und Unterweisung fertig vorliegen; genau das liefert der Report, zugeschnitten auf Ihre Antworten aus dem Check. Wer das prüffähig braucht, etwa um intern Ruhe zu haben oder einem Steuerberater oder Anwalt eine strukturierte Grundlage zu geben, kann im Anschluss an den Fragebogen den ausführlichen Report bestellen: Einstufung mit Fundstellen, priorisierter Maßnahmenplan, Bußgeldrahmen mit KMU-Staffelung, druckfertige Vorlagen (KI-Nutzungsrichtlinie, KI-Inventar, Schulungsnachweis) und eine Unterweisung zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 mit Verständnistest und Teilnahmebestätigung. Einmalig 149 Euro, ein Angebot ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Sehen Sie vorher, was Sie bekommen: Beispiel-Report als PDF, ein Musterreport für eine fiktive Beispiel GmbH (Analyseteil vollständig, Vorlagen und Unterweisung gekürzt).
Wenn sie Leistung oder Verhalten einzelner Fahrer bewertet, ja (Anhang III Nummer 4 Buchstabe b). Reine Positions- und Verbrauchsdaten ohne Personenbewertung nicht.
Nein. Sie dient der Sicherheit und erfasst keinen emotionalen Zustand. Verboten ist die Auswertung von Emotionen der Fahrer, etwa Stress oder Ärger.
Über die Maschinenverordnung. Der Hersteller muss die KI-Anforderungen dort erfüllen; für Sie gelten Arbeitsschutz und Betrieb nach Anleitung. Die Frist für Anhang-I-Produkte ist der 2. August 2028.
Ja, wo ein Betriebsrat besteht (§ 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG). Ab dem 2. Dezember 2027 kommt die Information nach Artikel 26 Absatz 7 KI-VO dazu.
Artikel 5 bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent, Betreiberpflichten bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent; für KMU der niedrigere Betrag, für kleine Midcaps bei Absatz 4 und 5 ebenfalls.
Fünf Schritte vom KI-Inventar bis zur Hochrisiko-Prüfung.
Was Artikel 4 verlangt und was reicht.
Der Höchstbetrag für Ihre Unternehmensgröße.
Hochrisiko ab 2027, Verbote heute.
Diese Seite ist eine Orientierungshilfe auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 und ersetzt keine Rechtsberatung.
Stand: September 2026