KI-Verordnung in Logistik und Transport: Telematik, Fahrerbewertung, Lagerrobotik

Kurz gesagt: Routen- und Tourenoptimierung, Disposition und Prognosen sind KI-Einsätze ohne Hochrisiko-Einstufung; dafür gelten Artikel 4 und die Datenschutzregeln. Kritisch werden drei Bereiche: Telematiksysteme, die Leistung und Verhalten von Fahrern bewerten (Anhang III Nummer 4 Buchstabe b, Hochrisiko ab dem 2. Dezember 2027 und mitbestimmungspflichtig heute), Kamerasysteme mit Emotionserkennung (am Arbeitsplatz verboten, Müdigkeitserkennung aus Sicherheitsgründen erlaubt) und KI in Maschinen und Lagerrobotern, deren Anforderungen über die Maschinenverordnung laufen.

Was heute schon gilt

Typische Systeme und ihre Einordnung

Drei Schritte, die reichen

  1. Telematik prüfen. Welche Merkmale erfasst das System, wird bewertet oder nur gemessen, gibt es Einzelrankings. Hersteller schriftlich fragen. Betriebsvereinbarung abschließen oder anpassen.
  2. Inventar mit Rechtsrahmen. Jedes System einer Spalte zuordnen: KI-Verordnung Betreiber, Maschinenverordnung, Fahrzeugrecht. Das verhindert doppelte oder fehlende Zuständigkeiten.
  3. Unterweisung. Disponenten, Flottenmanager und Fahrer wissen, was die Systeme tun, welche Daten entstehen und wer Ergebnisse prüft (Artikel 4). Nachweis mit Datum.

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Häufige Fragen

Ist unsere Telematik ein Hochrisiko-System?

Wenn sie Leistung oder Verhalten einzelner Fahrer bewertet, ja (Anhang III Nummer 4 Buchstabe b). Reine Positions- und Verbrauchsdaten ohne Personenbewertung nicht.

Ist Müdigkeitserkennung verboten?

Nein. Sie dient der Sicherheit und erfasst keinen emotionalen Zustand. Verboten ist die Auswertung von Emotionen der Fahrer, etwa Stress oder Ärger.

Gilt die KI-Verordnung für unsere Lagerroboter?

Über die Maschinenverordnung. Der Hersteller muss die KI-Anforderungen dort erfüllen; für Sie gelten Arbeitsschutz und Betrieb nach Anleitung. Die Frist für Anhang-I-Produkte ist der 2. August 2028.

Muss der Betriebsrat der Telematik zustimmen?

Ja, wo ein Betriebsrat besteht (§ 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG). Ab dem 2. Dezember 2027 kommt die Information nach Artikel 26 Absatz 7 KI-VO dazu.

Welche Bußgelder drohen?

Artikel 5 bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent, Betreiberpflichten bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent; für KMU der niedrigere Betrag, für kleine Midcaps bei Absatz 4 und 5 ebenfalls.

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Diese Seite ist eine Orientierungshilfe auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 und ersetzt keine Rechtsberatung.

Stand: September 2026