KI-Verordnung für Kommunen und öffentliche Stellen

Kurz gesagt: Kommunen sind Betreiber wie jedes Unternehmen, mit drei Besonderheiten. Erstens stehen viele typische Verwaltungsanwendungen in Anhang III: KI, die über Sozialleistungen entscheidet oder sie priorisiert (Nummer 5 Buchstabe a), Notruf-Priorisierung (Nummer 5 Buchstabe d), Bildung (Nummer 3) und Personal (Nummer 4). Zweitens treffen Behörden zusätzliche Pflichten: Registrierung als Betreiber von Hochrisiko-Systemen in der EU-Datenbank (Artikel 26 Absatz 8, Artikel 49 Absatz 3) und eine Grundrechte-Folgenabschätzung vor dem ersten Einsatz (Artikel 27). Drittens gibt es gegen Behörden keine Geldbußen (§ 17 Absatz 2 KI-MIG), wohl aber Anordnungen der Marktüberwachung und die politische Verantwortung. Hochrisiko-Systeme, die eine Behörde schon vor dem Geltungsbeginn nutzt, müssen bis zum 2. August 2030 konform sein (Artikel 111 Absatz 2).

Was heute schon gilt

Typische Anwendungen und ihre Einordnung

Die Behörden-Sonderregeln im Detail

Als Betreiber eines Hochrisiko-Systems registriert sich eine Behörde zusammen mit dem System in der EU-Datenbank (Artikel 49 Absatz 3, Artikel 26 Absatz 8). Vor der ersten Verwendung führt sie eine Grundrechte-Folgenabschätzung durch (Artikel 27): betroffene Verfahren, Zeitraum und Häufigkeit, betroffene Personengruppen, Risiken für Grundrechte, Maßnahmen der menschlichen Aufsicht, Abhilfe bei Schäden. Das Ergebnis wird der Marktüberwachungsbehörde gemeldet. Beschäftigte informiert sie vor der Inbetriebnahme (Artikel 26 Absatz 7), betroffene Bürger über die Mitwirkung des Systems an Entscheidungen (Artikel 26 Absatz 11). Zuständige Marktüberwachung ist in der Regel die Bundesnetzagentur (§ 2 KI-MIG).

Drei Schritte, die reichen

  1. Inventar nach Anhang III. Jede KI-Anwendung mit der Frage: unterstützt sie nur, oder wirkt sie an einer Entscheidung über Personen mit? Hochrisiko-Kandidaten mit Einführungsdatum und Frist (2. Dezember 2027 oder 2. August 2030 für Bestandssysteme).
  2. Grundrechte-Folgenabschätzung vorbereiten. Für jeden Hochrisiko-Kandidaten Verfahren, Betroffene, Aufsicht und Abhilfe beschreiben; Datenschutz-Folgenabschätzung als Grundlage nutzen.
  3. Beschäftigte unterweisen, Bots kennzeichnen. Artikel 4 für alle, die KI nutzen; Bürger-Chatbots als KI erkennbar; Personalrat und Datenschutzbeauftragten einbinden.

Klarheit bekommen Sie kostenlos

Sie müssen nicht raten und nichts bezahlen, um zu erfahren, wo Sie stehen. Der Check stellt Ihnen 15 einfache Fragen in vier Blöcken, ohne Fachjargon. Am Ende sehen Sie eine Ampel-Einordnung, die betroffenen Pflichten mit Artikelverweis und den Bußgeldrahmen für Ihre Unternehmensgröße. Keine Anmeldung, keine E-Mail-Abfrage; bei der kostenlosen Auswertung bleiben Ihre Antworten in Ihrem Browser.

Zum kostenlosen Check →

15 Fragen, sofortiges Ergebnis. Ohne Anmeldung.

Wenn Sie es dokumentiert brauchen: der Report

Die drei Schritte oben gehen schnell, wenn Vorlagen, Richtlinie und Unterweisung fertig vorliegen; genau das liefert der Report, zugeschnitten auf Ihre Antworten aus dem Check. Wer das prüffähig braucht, etwa um intern Ruhe zu haben oder einem Steuerberater oder Anwalt eine strukturierte Grundlage zu geben, kann im Anschluss an den Fragebogen den ausführlichen Report bestellen: Einstufung mit Fundstellen, priorisierter Maßnahmenplan, Bußgeldrahmen mit KMU-Staffelung, druckfertige Vorlagen (KI-Nutzungsrichtlinie, KI-Inventar, Schulungsnachweis) und eine Unterweisung zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 mit Verständnistest und Teilnahmebestätigung. Einmalig 149 Euro, ein Angebot ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Sehen Sie vorher, was Sie bekommen: Beispiel-Report als PDF, ein Musterreport für eine fiktive Beispiel GmbH (Analyseteil vollständig, Vorlagen und Unterweisung gekürzt).


Häufige Fragen

Gilt die KI-Verordnung für eine kleine Gemeinde?

Ja, sobald sie KI-Systeme verwendet. Für Behörden gelten die Betreiberpflichten plus Registrierung und Grundrechte-Folgenabschätzung bei Hochrisiko-Systemen.

Können Bußgelder gegen die Gemeinde verhängt werden?

Nein. § 17 Absatz 2 KI-MIG schließt Geldbußen gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen aus. Anordnungen der Marktüberwachung und Haftungsfragen bleiben.

Was gilt für kommunale Unternehmen (Stadtwerke, Wohnungsgesellschaften)?

Als private Rechtsträger unterliegen sie den Bußgeldregeln wie Unternehmen. Stadtwerke betreiben zudem oft kritische Infrastruktur (Anhang III Nummer 2).

Bis wann müssen Bestandssysteme konform sein?

Hochrisiko-Systeme, die eine Behörde vor dem Geltungsbeginn eingesetzt hat, bis zum 2. August 2030 (Artikel 111 Absatz 2). Neue Systeme ab dem 2. Dezember 2027.

Muss der Bürger-Chatbot registriert werden?

Nein. Registrierung betrifft Hochrisiko-Systeme. Der Chatbot braucht die Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 1 und Barrierefreiheit.

Weiterlesen

Diese Seite ist eine Orientierungshilfe auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 und ersetzt keine Rechtsberatung.

Stand: September 2026