KI-Verordnung für Immobilienmakler und Hausverwaltungen

Kurz gesagt: Makler und Verwalter sind Betreiber von KI-Systemen, sobald Exposétexte mit Sprachmodellen entstehen, Bilder virtuell eingerichtet werden, ein Chatbot Anfragen beantwortet oder Interessenten automatisch bewertet werden. Für Texte und Bots verlangt die KI-Verordnung Artikel 4 und Artikel 50. Zwei Fälle verdienen besondere Aufmerksamkeit: virtuelles Staging kann ein Deepfake sein (Offenlegungspflicht), und ein KI-System, das die Zahlungsfähigkeit von Mietinteressenten bewertet, ist Hochrisiko nach Anhang III Nummer 5 Buchstabe b, weil Wohnraum eine grundlegende private Dienstleistung ist.

Was heute schon gilt

Typische Werkzeuge und ihre Einordnung

Drei Schritte, die reichen

  1. Bildregel. Jede generierte oder virtuell eingerichtete Darstellung eines realen Objekts bekommt einen sichtbaren Hinweis. Das erledigt Artikel 50 und das UWG-Risiko zugleich.
  2. Scoring prüfen. Fragen Sie den Anbieter Ihres Interessenten-Tools, ob es Zahlungsfähigkeit bewertet. Wenn ja: Hochrisiko-Fahrplan bis Dezember 2027, menschliche Entscheidung vor jeder Ablehnung heute.
  3. Inventar und Unterweisung. Werkzeuge erfassen, Team unterweisen (Artikel 4): Eingaberegeln für Kundendaten, Prüfpflicht, Bildkennzeichnung. Nachweis mit Datum.

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Wenn Sie es dokumentiert brauchen: der Report

Die drei Schritte oben gehen schnell, wenn Vorlagen, Richtlinie und Unterweisung fertig vorliegen; genau das liefert der Report, zugeschnitten auf Ihre Antworten aus dem Check. Wer das prüffähig braucht, etwa um intern Ruhe zu haben oder einem Steuerberater oder Anwalt eine strukturierte Grundlage zu geben, kann im Anschluss an den Fragebogen den ausführlichen Report bestellen: Einstufung mit Fundstellen, priorisierter Maßnahmenplan, Bußgeldrahmen mit KMU-Staffelung, druckfertige Vorlagen (KI-Nutzungsrichtlinie, KI-Inventar, Schulungsnachweis) und eine Unterweisung zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 mit Verständnistest und Teilnahmebestätigung. Einmalig 149 Euro, ein Angebot ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Sehen Sie vorher, was Sie bekommen: Beispiel-Report als PDF, ein Musterreport für eine fiktive Beispiel GmbH (Analyseteil vollständig, Vorlagen und Unterweisung gekürzt).


Häufige Fragen

Muss ich virtuelles Staging kennzeichnen?

Wenn das Bild eine reale Immobilie zeigt und wie ein echtes Foto wirkt, ja. Ein Hinweis in Bildunterschrift oder Bild reicht.

Ist eine SCHUFA-Abfrage ein Hochrisiko-System?

Die Abfrage selbst nicht. Hochrisiko ist ein KI-System, das die Kreditwürdigkeit natürlicher Personen bewertet; das betrifft den Betreiber eines solchen Systems, nicht den Empfänger einer Auskunft. Prüfen Sie, was Ihr Tool tatsächlich tut.

Darf der Chatbot Besichtigungstermine vergeben?

Ja, mit KI-Hinweis und Datenschutzinformation. Verbindliche Aussagen zu Miete oder Kaufpreis sollte ein Mensch freigeben.

Gilt das auch für eine kleine Hausverwaltung?

Ja, sobald KI beruflich genutzt wird. Der Aufwand ist klein; als KMU gilt beim Bußgeld der niedrigere Betrag.

Was ändert sich am 2. Dezember 2027?

Ab dann gelten die Betreiberpflichten für Hochrisiko-Systeme, für Sie relevant bei Mieter-Scoring und KI in der Personalauswahl. Texte, Bilder und Bots sind davon nicht betroffen.

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Diese Seite ist eine Orientierungshilfe auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 und ersetzt keine Rechtsberatung.

Stand: September 2026