KI-Verordnung im Handwerk: Was Betriebe wirklich müssen

Kurz gesagt: Die meisten Handwerksbetriebe sind Betreiber von KI-Systemen, ohne es so zu nennen: Angebotstexte mit ChatGPT, Copilot in Office, ein Terminassistent am Telefon, KI-Funktionen in der Branchensoftware. Die KI-Verordnung verlangt dafür seit dem 2. Februar 2025 eine kurze, dokumentierte Unterweisung der Mitarbeitenden (Artikel 4) und seit dem 2. August 2026 die Kennzeichnung von Chatbots und Telefonassistenten (Artikel 50). Hochrisiko-Pflichten treffen den typischen Betrieb nicht. Die Ampel steht in der Regel auf Grün oder Gelb.

Was es nicht gibt: eine Registrierung, einen KI-Beauftragten, ein Zertifikat oder ein Bußgeld für fehlende Schulung. Was es gibt: zwei bis drei Stunden Aufwand einmalig und die Sicherheit, bei einer Nachfrage der Bundesnetzagentur, der Berufsgenossenschaft oder eines Auftraggebers auskunftsfähig zu sein.

Was heute schon gilt

Typische Werkzeuge und ihre Einordnung

Drei Schritte, die in einer Stunde erledigt sind

  1. Liste machen. Welche Programme mit KI sind im Einsatz, wer nutzt sie, wofür. Eine Tabelle auf einer Seite.
  2. Team unterweisen. Zwanzig Minuten in der Frühbesprechung: Was die Werkzeuge können, was nicht reinkommt (Kundendaten, Preise, Zeichnungen in offene Dienste), Ergebnisse prüfen. Datum und Namen aufschreiben.
  3. Telefonbot und Chat prüfen. Hinweis in der Begrüßung, Weg zum Menschen, Aufzeichnung nur mit Hinweis.

Klarheit bekommen Sie kostenlos

Sie müssen nicht raten und nichts bezahlen, um zu erfahren, wo Sie stehen. Der Check stellt Ihnen 15 einfache Fragen in vier Blöcken, ohne Fachjargon. Am Ende sehen Sie eine Ampel-Einordnung, die betroffenen Pflichten mit Artikelverweis und den Bußgeldrahmen für Ihre Unternehmensgröße. Keine Anmeldung, keine E-Mail-Abfrage; bei der kostenlosen Auswertung bleiben Ihre Antworten in Ihrem Browser.

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Wenn Sie es dokumentiert brauchen: der Report

Die drei Schritte oben gehen schnell, wenn Vorlagen, Richtlinie und Unterweisung fertig vorliegen; genau das liefert der Report, zugeschnitten auf Ihre Antworten aus dem Check. Wer das prüffähig braucht, etwa um intern Ruhe zu haben oder einem Steuerberater oder Anwalt eine strukturierte Grundlage zu geben, kann im Anschluss an den Fragebogen den ausführlichen Report bestellen: Einstufung mit Fundstellen, priorisierter Maßnahmenplan, Bußgeldrahmen mit KMU-Staffelung, druckfertige Vorlagen (KI-Nutzungsrichtlinie, KI-Inventar, Schulungsnachweis) und eine Unterweisung zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 mit Verständnistest und Teilnahmebestätigung. Einmalig 149 Euro, ein Angebot ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Sehen Sie vorher, was Sie bekommen: Beispiel-Report als PDF, ein Musterreport für eine fiktive Beispiel GmbH (Analyseteil vollständig, Vorlagen und Unterweisung gekürzt).


Häufige Fragen

Betrifft die KI-Verordnung einen Betrieb mit fünf Leuten?

Ja, sobald KI beruflich genutzt wird. Die Pflichten sind aber klein: Unterweisung, Kennzeichnung von Bots, Datenregeln. Bußgelder gelten für KMU mit dem jeweils niedrigeren Betrag.

Brauche ich einen KI-Beauftragten?

Nein. Eine Person, die die Liste pflegt und die Unterweisung macht, reicht.

Muss ich KI-Angebote kennzeichnen?

Nein. Angebote, Rechnungen und Kundenschreiben sind nicht von Artikel 50 erfasst.

Was ist mit der Handwerkskammer oder Innung?

Die Kammern informieren, sind aber keine Aufsicht. Zuständig ist die Bundesnetzagentur (KI-MIG). Bei Arbeitsschutzfragen mit KI-Maschinen bleibt die Berufsgenossenschaft im Spiel.

Reicht der kostenlose Check als Nachweis?

Der Check ordnet ein und nennt die Pflichten. Als Nachweis brauchen Sie Inventar, Unterweisungsprotokoll und Richtlinie; die Vorlagen dafür liegen im Report bei.

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Diese Seite ist eine Orientierungshilfe auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 und ersetzt keine Rechtsberatung.

Stand: September 2026