Kurz gesagt: Die meisten Handwerksbetriebe sind Betreiber von KI-Systemen, ohne es so zu nennen: Angebotstexte mit ChatGPT, Copilot in Office, ein Terminassistent am Telefon, KI-Funktionen in der Branchensoftware. Die KI-Verordnung verlangt dafür seit dem 2. Februar 2025 eine kurze, dokumentierte Unterweisung der Mitarbeitenden (Artikel 4) und seit dem 2. August 2026 die Kennzeichnung von Chatbots und Telefonassistenten (Artikel 50). Hochrisiko-Pflichten treffen den typischen Betrieb nicht. Die Ampel steht in der Regel auf Grün oder Gelb.
Was es nicht gibt: eine Registrierung, einen KI-Beauftragten, ein Zertifikat oder ein Bußgeld für fehlende Schulung. Was es gibt: zwei bis drei Stunden Aufwand einmalig und die Sicherheit, bei einer Nachfrage der Bundesnetzagentur, der Berufsgenossenschaft oder eines Auftraggebers auskunftsfähig zu sein.
Sie ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz aller Mitarbeitenden zu unterstützen, die mit den KI-Werkzeugen im Betrieb arbeiten. Seit dem 27. Juli 2026 verlangt die Vorschrift Unterstützung, kein garantiertes Niveau. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben; eine kurze, dokumentierte Unterweisung mit Nachweis reicht in der Regel. Ein direktes Bußgeld gibt es nicht, fehlende Nachweise wiegen aber bei jedem anderen Verstoß schwerer.
Wer mit einem KI-System spricht oder schreibt, muss das erkennen können, es sei denn, es ist offensichtlich. Die Pflicht trifft den Anbieter, der das System entsprechend gestalten muss; als Betreiber sorgen Sie dafür, dass der Hinweis nicht abgeschaltet oder überdeckt wird.
Öffentliche Auftraggeber und größere Industriekunden nehmen KI-Compliance zunehmend in Lieferantenfragebögen auf. Ein KI-Inventar und ein Schulungsnachweis beantworten das in fünf Minuten.
Die KI-Verordnung ersetzt die DSGVO nicht. Personenbezogene Daten in den KI-Werkzeugen im Betrieb brauchen eine Rechtsgrundlage, bei Cloud-Diensten einen Auftragsverarbeitungsvertrag, bei Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung greift Artikel 22 DSGVO. Für Beschäftigtendaten gilt zusätzlich § 26 BDSG, bei technischer Überwachung § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG.
Betreiber, Artikel 4. Keine Kennzeichnung. Preise, Maße und Zusagen prüfen; der Betrieb haftet für den Inhalt, nicht die KI.
Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 1, Hinweis auf Aufzeichnung (§ 201 StGB). Bei Notfällen (Rohrbruch, Stromausfall) an einen Menschen weiterleiten.
Erkennt die Kamera Personen nur als Objekte (Helm ja/nein), ist das keine Biometrie. Identifiziert sie einzelne Personen anhand biometrischer Merkmale, ist das Anhang III Nummer 1 und eine Datenschutzfrage mit Betriebsratsbeteiligung.
Eine KI, die Leistung oder Verhalten von Beschäftigten bewertet, ist Anhang III Nummer 4 Buchstabe b: Hochrisiko-Pflichten ab dem 2. Dezember 2027, Mitbestimmung nach § 87 BetrVG heute.
Nutzt der Betrieb ein KI-Ranking des Portals, ist er Betreiber eines Anhang-III-Systems (Nummer 4 Buchstabe a). Ab Dezember 2027 gelten Betreiberpflichten; Emotionserkennung ist heute verboten.
Betreiber, Artikel 4. Ergebnisse prüfen. Keine Hochrisiko-Einstufung.
Sie müssen nicht raten und nichts bezahlen, um zu erfahren, wo Sie stehen. Der Check stellt Ihnen 15 einfache Fragen in vier Blöcken, ohne Fachjargon. Am Ende sehen Sie eine Ampel-Einordnung, die betroffenen Pflichten mit Artikelverweis und den Bußgeldrahmen für Ihre Unternehmensgröße. Keine Anmeldung, keine E-Mail-Abfrage; bei der kostenlosen Auswertung bleiben Ihre Antworten in Ihrem Browser.
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Die drei Schritte oben gehen schnell, wenn Vorlagen, Richtlinie und Unterweisung fertig vorliegen; genau das liefert der Report, zugeschnitten auf Ihre Antworten aus dem Check. Wer das prüffähig braucht, etwa um intern Ruhe zu haben oder einem Steuerberater oder Anwalt eine strukturierte Grundlage zu geben, kann im Anschluss an den Fragebogen den ausführlichen Report bestellen: Einstufung mit Fundstellen, priorisierter Maßnahmenplan, Bußgeldrahmen mit KMU-Staffelung, druckfertige Vorlagen (KI-Nutzungsrichtlinie, KI-Inventar, Schulungsnachweis) und eine Unterweisung zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 mit Verständnistest und Teilnahmebestätigung. Einmalig 149 Euro, ein Angebot ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Sehen Sie vorher, was Sie bekommen: Beispiel-Report als PDF, ein Musterreport für eine fiktive Beispiel GmbH (Analyseteil vollständig, Vorlagen und Unterweisung gekürzt).
Ja, sobald KI beruflich genutzt wird. Die Pflichten sind aber klein: Unterweisung, Kennzeichnung von Bots, Datenregeln. Bußgelder gelten für KMU mit dem jeweils niedrigeren Betrag.
Nein. Eine Person, die die Liste pflegt und die Unterweisung macht, reicht.
Nein. Angebote, Rechnungen und Kundenschreiben sind nicht von Artikel 50 erfasst.
Die Kammern informieren, sind aber keine Aufsicht. Zuständig ist die Bundesnetzagentur (KI-MIG). Bei Arbeitsschutzfragen mit KI-Maschinen bleibt die Berufsgenossenschaft im Spiel.
Der Check ordnet ein und nennt die Pflichten. Als Nachweis brauchen Sie Inventar, Unterweisungsprotokoll und Richtlinie; die Vorlagen dafür liegen im Report bei.
Fünf Schritte vom KI-Inventar bis zur Hochrisiko-Prüfung.
Was Artikel 4 verlangt und was reicht.
Der Höchstbetrag für Ihre Unternehmensgröße.
Was Anrufer erfahren müssen.
Diese Seite ist eine Orientierungshilfe auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 und ersetzt keine Rechtsberatung.
Stand: September 2026