Kurz gesagt: Hotels und Restaurants nutzen KI meist an drei Stellen: im Gästekontakt (Buchungs-Chatbot, Telefonassistent, automatische Antworten auf Bewertungen), in der Preisgestaltung und in der Verwaltung (Dienstplanung, Einkauf, Marketingtexte). Nichts davon ist Hochrisiko. Die KI-Verordnung verlangt seit dem 2. August 2026 die Kennzeichnung von Chatbots und Sprachassistenten (Artikel 50 Absatz 1) und seit dem 2. Februar 2025 die Kompetenzpflicht (Artikel 4). Aufpassen müssen Sie bei zwei Dingen: Emotionserkennung beim Personal ist verboten, und KI-Bewertungen von Mitarbeitenden wären ab dem 2. Dezember 2027 Hochrisiko.
Sie ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz aller Mitarbeitenden zu unterstützen, die mit den KI-Werkzeugen im Betrieb arbeiten. Seit dem 27. Juli 2026 verlangt die Vorschrift Unterstützung, kein garantiertes Niveau. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben; eine kurze, dokumentierte Unterweisung mit Nachweis reicht in der Regel. Ein direktes Bußgeld gibt es nicht, fehlende Nachweise wiegen aber bei jedem anderen Verstoß schwerer.
Wer mit einem KI-System spricht oder schreibt, muss das erkennen können, es sei denn, es ist offensichtlich. Die Pflicht trifft den Anbieter, der das System entsprechend gestalten muss; als Betreiber sorgen Sie dafür, dass der Hinweis nicht abgeschaltet oder überdeckt wird.
Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die echten Personen, Orten oder Gegenständen ähneln und fälschlich echt wirken, müssen Sie als künstlich erzeugt offenlegen. Dasselbe gilt für KI-Texte, die Sie veröffentlichen, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, es sei denn, ein Mensch hat sie geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung.
Die KI-Verordnung ersetzt die DSGVO nicht. Personenbezogene Daten in den KI-Werkzeugen im Betrieb brauchen eine Rechtsgrundlage, bei Cloud-Diensten einen Auftragsverarbeitungsvertrag, bei Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung greift Artikel 22 DSGVO. Für Beschäftigtendaten gilt zusätzlich § 26 BDSG, bei technischer Überwachung § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG.
Kennzeichnung als KI, Datenschutzinformation, verbindliche Preise und Verfügbarkeiten nur, wenn der Bot sie korrekt aus dem System zieht; Sie haften für seine Aussagen.
Hinweis in der Begrüßung, Aufzeichnung nur mit Hinweis (§ 201 StGB), Weg zu einem Menschen.
Keine Kennzeichnungspflicht nach der KI-Verordnung. Wettbewerbsrecht: Antworten dürfen nicht täuschen; gekaufte oder erfundene Bewertungen sind unzulässig (Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG, Nummer 23c), und § 5b Absatz 3 UWG verlangt die Angabe, ob und wie Sie Bewertungen auf Echtheit prüfen.
Kein Hochrisiko. Preisangabenverordnung und § 5a UWG gelten; Personalisierung nach geschützten Merkmalen ist unzulässig.
Nur Deepfakes sind zu kennzeichnen, etwa ein generiertes Foto, das wie eine echte Aufnahme des Hauses wirkt. Generierte Gerichte, die es so nicht gibt, sind eine UWG-Frage.
Planung nach Bedarf und Verfügbarkeit ist unkritisch. Bewertung einzelner Mitarbeitender oder Kameras mit Personenbezug: Mitbestimmung heute, Hochrisiko ab Dezember 2027 (Anhang III Nummer 4 Buchstabe b). Emotionserkennung beim Personal verboten.
Sie müssen nicht raten und nichts bezahlen, um zu erfahren, wo Sie stehen. Der Check stellt Ihnen 15 einfache Fragen in vier Blöcken, ohne Fachjargon. Am Ende sehen Sie eine Ampel-Einordnung, die betroffenen Pflichten mit Artikelverweis und den Bußgeldrahmen für Ihre Unternehmensgröße. Keine Anmeldung, keine E-Mail-Abfrage; bei der kostenlosen Auswertung bleiben Ihre Antworten in Ihrem Browser.
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Die drei Schritte oben gehen schnell, wenn Vorlagen, Richtlinie und Unterweisung fertig vorliegen; genau das liefert der Report, zugeschnitten auf Ihre Antworten aus dem Check. Wer das prüffähig braucht, etwa um intern Ruhe zu haben oder einem Steuerberater oder Anwalt eine strukturierte Grundlage zu geben, kann im Anschluss an den Fragebogen den ausführlichen Report bestellen: Einstufung mit Fundstellen, priorisierter Maßnahmenplan, Bußgeldrahmen mit KMU-Staffelung, druckfertige Vorlagen (KI-Nutzungsrichtlinie, KI-Inventar, Schulungsnachweis) und eine Unterweisung zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 mit Verständnistest und Teilnahmebestätigung. Einmalig 149 Euro, ein Angebot ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Sehen Sie vorher, was Sie bekommen: Beispiel-Report als PDF, ein Musterreport für eine fiktive Beispiel GmbH (Analyseteil vollständig, Vorlagen und Unterweisung gekürzt).
Ja, es sei denn, es ist offensichtlich. Ein Satz in der ersten Nachricht und ein Label reichen.
Nein. Artikel 50 Absatz 4 erfasst Deepfakes und Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, keine Bewertungsantworten.
Nein. Preisrecht und UWG bleiben maßgeblich.
Nein. Eine Person, die die Liste pflegt und die Unterweisung macht, reicht.
Dieselben Regeln, kleiner Aufwand. Als KMU gilt beim Bußgeld der niedrigere Betrag.
Fünf Schritte vom KI-Inventar bis zur Hochrisiko-Prüfung.
Was Artikel 4 verlangt und was reicht.
Der Höchstbetrag für Ihre Unternehmensgröße.
Was Anrufer erfahren müssen.
Diese Seite ist eine Orientierungshilfe auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 und ersetzt keine Rechtsberatung.
Stand: September 2026