KI-Verordnung in der Arztpraxis: Telefonassistent, Dokumentation, Medizinprodukte

Kurz gesagt: Eine Praxis ist Betreiber von KI-Systemen, sobald sie einen KI-Telefonassistenten, eine automatische Gesprächsdokumentation oder KI-Funktionen in Praxissoftware und Bildgebung nutzt. Für Assistenz- und Bürowerkzeuge gelten seit 2025 und 2026 die Kompetenzpflicht (Artikel 4) und die Transparenzregeln (Artikel 50). Für KI, die selbst Medizinprodukt oder Sicherheitsbauteil eines Medizinprodukts ist, kommen die Hochrisiko-Pflichten ab dem 2. August 2028 dazu (Anhang I, Artikel 113 Absatz 3 Buchstabe c Ziffer ii); die Hauptlast trägt dort der Hersteller. Daneben stehen § 203 StGB und Artikel 9 DSGVO, die in der Praxis strenger wirken als die KI-Verordnung.

Welche Rolle haben Sie?

Betreiber für alle eingesetzten Systeme. Hersteller von KI-Medizinprodukten sind Anbieter mit Konformitätsbewertung nach MDR und KI-Verordnung. Für Sie zählt: Verwenden Sie das System nach Gebrauchsanweisung, dokumentieren Sie den Einsatz und lassen Sie Diagnosen von Menschen verantworten.

Was heute schon gilt

Typische Werkzeuge und ihre Einordnung

Drei Schritte, die reichen

  1. Inventar mit Datenflüssen. Jedes KI-Werkzeug mit der Frage: Welche Patientendaten, wohin, mit welchem Vertrag. Medizinprodukte gesondert markieren.
  2. Team unterweisen. Was der Telefonassistent sagt und notiert, wann eskaliert wird, welche Daten nicht in Schreibassistenten gehören, wie KI-Vorschläge geprüft werden. Nachweis mit Datum (Artikel 4).
  3. Hersteller fragen. Für KI-Medizinprodukte: MDR-Zertifikat, Zeitplan für die KI-VO-Konformität bis August 2028, Gebrauchsanweisung mit Angaben zur menschlichen Aufsicht.

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Wenn Sie es dokumentiert brauchen: der Report

Die drei Schritte oben gehen schnell, wenn Vorlagen, Richtlinie und Unterweisung fertig vorliegen; genau das liefert der Report, zugeschnitten auf Ihre Antworten aus dem Check. Wer das prüffähig braucht, etwa um intern Ruhe zu haben oder einem Steuerberater oder Anwalt eine strukturierte Grundlage zu geben, kann im Anschluss an den Fragebogen den ausführlichen Report bestellen: Einstufung mit Fundstellen, priorisierter Maßnahmenplan, Bußgeldrahmen mit KMU-Staffelung, druckfertige Vorlagen (KI-Nutzungsrichtlinie, KI-Inventar, Schulungsnachweis) und eine Unterweisung zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 mit Verständnistest und Teilnahmebestätigung. Einmalig 149 Euro, ein Angebot ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

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Häufige Fragen

Ist der Praxis-Telefonassistent ein Hochrisiko-System?

Für Termine und Rezeptanfragen nein. Sobald er Notfälle oder Dringlichkeit einstuft, nähert er sich Anhang III Nummer 5 Buchstabe d. Konfigurieren Sie ihn so, dass Notfallstichworte sofort zu einem Menschen führen.

Muss ich Patienten sagen, dass die Dokumentation KI nutzt?

Die KI-Verordnung verlangt das für reine Dokumentationswerkzeuge nicht. Die Aufzeichnung des Gesprächs braucht aber eine Einwilligung (§ 201 StGB) und eine Datenschutzinformation nach Artikel 13 DSGVO.

Ab wann gelten die Pflichten für KI-Medizinprodukte?

Ab dem 2. August 2028 (Anhang I, Artikel 113 Absatz 3 Buchstabe c Ziffer ii). Die MDR gilt unabhängig davon schon heute.

Brauche ich einen KI-Beauftragten in der Praxis?

Nein. Der Datenschutzbeauftragte, den viele Praxen ohnehin haben, kann die KI-Themen mit übernehmen; vorgeschrieben ist das nicht.

Was gilt bei einem MVZ mit mehreren Standorten?

Dieselben Regeln, nur mit größerem Inventar. Ab 250 Mitarbeitenden entfällt die KMU-Staffelung beim Bußgeld; kleine Midcap-Unternehmen bis 750 Mitarbeitende behalten sie für Artikel 99 Absatz 4 und 5.

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Diese Seite ist eine Orientierungshilfe auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 und ersetzt keine Rechtsberatung.

Stand: September 2026