KI-Verordnung für Steuerberater und Kanzleien

Kurz gesagt: Kanzleien sind Betreiber von KI-Systemen, sobald Mitarbeitende ChatGPT, Copilot, KI-Funktionen in DATEV oder Dokumentenanalyse-Werkzeuge beruflich nutzen. Die KI-Verordnung verlangt dafür seit dem 2. Februar 2025 Maßnahmen zur KI-Kompetenz (Artikel 4) und seit dem 2. August 2026 die Transparenzregeln des Artikels 50, etwa für einen Mandanten-Chatbot. Hochrisiko-Pflichten treffen die typische Kanzlei nicht. Das eigentliche Thema ist das Berufsgeheimnis: Mandantendaten dürfen nur in Werkzeuge, die vertraglich und technisch abgesichert sind (§ 203 StGB, Artikel 28 DSGVO).

Dazu kommt eine zweite Rolle: Mandanten fragen ihre Kanzlei, ob und wie sie von der KI-Verordnung betroffen sind. Wer darauf eine strukturierte Antwort hat, spart Beratungszeit und stärkt die Bindung.

Welche Rolle haben Sie?

Betreiber nach Artikel 3 Nummer 4 für alle eingesetzten Werkzeuge. Anbieter werden Sie nur, wenn Sie ein eigenes KI-System entwickeln lassen und unter eigenem Namen einsetzen, etwa einen Mandantenassistenten auf der Kanzleiwebsite; dann tragen Sie die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 Absatz 1 selbst.

Was heute schon gilt

Typische Werkzeuge und ihre Einordnung

Drei Schritte, die reichen

  1. Inventar und Freigabe. Alle KI-Werkzeuge erfassen, freigegebene Zugänge mit Auftragsverarbeitungsvertrag und Verschwiegenheitsverpflichtung bereitstellen, private Konten für Mandantendaten untersagen.
  2. Kanzleirichtlinie und Unterweisung. Eine Seite: erlaubte Zwecke, verbotene Eingaben, Prüfpflicht, Ansprechperson. Unterweisung aller Mitarbeitenden mit Nachweis (Artikel 4). Bei Berufsträgern auch die Haftungsseite: KI-Fehler bleiben Ihre Fehler.
  3. Mandantenantwort vorbereiten. Ein Standardweg für die Frage „Betrifft uns die KI-Verordnung?“: Der kostenlose Check auf dieser Seite liefert Mandanten eine Ampel mit Fundstellen, die Sie als Grundlage für die eigentliche Beratung nutzen können.

Klarheit bekommen Sie kostenlos

Sie müssen nicht raten und nichts bezahlen, um zu erfahren, wo Sie stehen. Der Check stellt Ihnen 15 einfache Fragen in vier Blöcken, ohne Fachjargon. Am Ende sehen Sie eine Ampel-Einordnung, die betroffenen Pflichten mit Artikelverweis und den Bußgeldrahmen für Ihre Unternehmensgröße. Keine Anmeldung, keine E-Mail-Abfrage; bei der kostenlosen Auswertung bleiben Ihre Antworten in Ihrem Browser.

Zum kostenlosen Check →

15 Fragen, sofortiges Ergebnis. Ohne Anmeldung.

Wenn Sie es dokumentiert brauchen: der Report

Die drei Schritte oben gehen schnell, wenn Vorlagen, Richtlinie und Unterweisung fertig vorliegen; genau das liefert der Report, zugeschnitten auf Ihre Antworten aus dem Check. Wer das prüffähig braucht, etwa um intern Ruhe zu haben oder einem Steuerberater oder Anwalt eine strukturierte Grundlage zu geben, kann im Anschluss an den Fragebogen den ausführlichen Report bestellen: Einstufung mit Fundstellen, priorisierter Maßnahmenplan, Bußgeldrahmen mit KMU-Staffelung, druckfertige Vorlagen (KI-Nutzungsrichtlinie, KI-Inventar, Schulungsnachweis) und eine Unterweisung zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 mit Verständnistest und Teilnahmebestätigung. Einmalig 149 Euro, ein Angebot ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Sehen Sie vorher, was Sie bekommen: Beispiel-Report als PDF, ein Musterreport für eine fiktive Beispiel GmbH (Analyseteil vollständig, Vorlagen und Unterweisung gekürzt).


Häufige Fragen

Darf ich ChatGPT für Mandantenschreiben nutzen?

Ja, wenn keine Mandantengeheimnisse ohne Absicherung nach § 203 Absatz 3 StGB eingegeben werden und das Ergebnis fachlich geprüft wird. Anonymisierte Sachverhalte oder Business-Tarife mit Vertrag sind der übliche Weg.

Ist die Kanzlei ein Hochrisiko-Betreiber?

In der Regel nicht. Hochrisiko entsteht durch Anhang-III-Zwecke wie Personalauswahl oder Kreditwürdigkeitsprüfung, nicht durch Schreib- und Analysewerkzeuge.

Brauchen Berufsträger eine besondere Schulung?

Artikel 4 verlangt Maßnahmen, die zu Rolle und Kontext passen. Für Berufsträger gehört die Frage dazu, wie KI-Ergebnisse geprüft werden und wo die Haftung liegt; ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben.

Was antworte ich Mandanten, die nach der KI-Verordnung fragen?

Für Betreiber im Mittelstand gelten seit 2025 und 2026 die Kompetenzpflicht und die Transparenzregeln, Hochrisiko-Pflichten ab dem 2. Dezember 2027. Der kostenlose Check auf ki-pflicht.de gibt eine erste Einordnung mit Fundstellen; die Bewertung im Einzelfall bleibt Beratung.

Muss ich KI-Einsatz gegenüber Mandanten offenlegen?

Die KI-Verordnung verlangt das nicht für Schreib- und Analysewerkzeuge. Berufsrechtlich und vertraglich kann Transparenz sinnvoll sein; die Verantwortung für das Ergebnis liegt in jedem Fall beim Berufsträger.

Weiterlesen

Diese Seite ist eine Orientierungshilfe auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 und ersetzt keine Rechtsberatung.

Stand: September 2026