Welche Risikoklasse hat Ihre KI?

Kurz gesagt: Die Verordnung (EU) 2024/1689 ordnet KI vier Risikoklassen zu: verbotene Praktiken (Artikel 5), Hochrisiko (Artikel 6 in Verbindung mit Anhang III), Systeme mit Transparenzpflicht (Artikel 50) und KI mit geringem Risiko. Für die meisten Mittelständler liegt das eigene Hauptsystem in den unteren beiden Klassen.

Welche Klasse gilt, entscheidet nicht die Branche, sondern der konkrete Einsatzzweck. Erfahrungsgemäß schätzen die wenigsten ihr System aus dem Bauch heraus richtig ein, in beide Richtungen.

Verbotene Praktiken (Artikel 5)

An der Spitze stehen die nach Artikel 5 KI-VO untersagten Einsätze. Dazu gehören etwa manipulative Techniken zur wesentlichen Verhaltensbeeinflussung, das Bewerten oder Einstufen von Personen nach sozialem Verhalten (Social Scoring) und bestimmte biometrische Anwendungen. Diese Systeme dürfen nicht in Verkehr gebracht, in Betrieb genommen oder verwendet werden. Das Verbot gilt bereits seit dem 2. Februar 2025.

Hochrisiko (Artikel 6 und Anhang III)

Als Hochrisiko gelten nach Artikel 6 Absatz 2 KI-VO Systeme in den acht Bereichen des Anhang III: Biometrie, kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Personalmanagement, Zugang zu grundlegenden privaten und öffentlichen Diensten, Strafverfolgung, Migration und Grenzkontrolle sowie Rechtspflege und demokratische Prozesse. Nur Einsätze in diesen Bereichen lösen die strengen Hochrisiko-Pflichten aus. Der Digital Omnibus, den das Europäische Parlament am 16. Juni 2026 in erster Lesung angenommen hat, sähe vor, die Anwendung dieser Pflichten auf den 2. Dezember 2027 zu verschieben. Solange er nicht im Amtsblatt veröffentlicht ist, bleibt es beim 2. August 2026.

Transparenzpflicht (Artikel 50)

Darunter liegt die Klasse der Systeme mit Transparenzpflicht nach Artikel 50 KI-VO: KI, die direkt mit Menschen interagiert oder Inhalte erzeugt, etwa Chatbots, Deepfakes und KI-generierte Texte zur Information der Öffentlichkeit. Hier ist offenzulegen, dass eine KI im Spiel ist. Diese Pflichten gelten ab dem 2. August 2026. Das ist die Klasse, in der die meisten KMU-Systeme tatsächlich landen.

Geringes Risiko

Der Großteil der alltäglichen Büro-KI fällt in die unterste Klasse mit geringem Risiko. Für diese Systeme sieht die Verordnung keine spezifischen Produktpflichten vor. Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 KI-VO gilt allerdings auch hier, weil sie an die Nutzung von KI im Unternehmen anknüpft und nicht an die Risikoklasse des einzelnen Systems.

Warum die Einstufung über alles entscheidet

Die Risikoklasse bestimmt, welche Pflichten Sie treffen und welcher Bußgeldrahmen nach Artikel 99 KI-VO im Raum steht. Ohne saubere Einstufung lässt sich beides nicht verlässlich sagen. Deshalb ist die Zuordnung zur richtigen Klasse der erste echte Prüfschritt, vor jeder Maßnahme.

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Häufige Fragen

Ist ChatGPT ein Hochrisiko-System?

In der reinen Nutzung in aller Regel nein. Entscheidend ist der Einsatzzweck, nicht das Werkzeug. Erst der Einsatz in einem Anhang-III-Bereich macht ein System hochriskant.

Woran erkenne ich, ob mein System Hochrisiko ist?

Am Abgleich mit den Bereichen des Anhang III KI-VO. Nur Einsätze in diesen Bereichen sind hochriskant, etwa Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung oder die Risikobewertung bei Lebens- und Krankenversicherungen.

Was, wenn ich mir bei der Einstufung unsicher bin?

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Ändert der Digital Omnibus die Risikoklassen?

Er verschiebt im Entwurf die Anwendungsdaten der Hochrisiko-Pflichten, nicht die Klassen-Logik selbst. Das Europäische Parlament hat dem am 16. Juni 2026 in erster Lesung zugestimmt. Bis zur Veröffentlichung im Amtsblatt bleibt es beim 2. August 2026.

Diese Seite ist eine Orientierungshilfe auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689 und ersetzt keine Rechtsberatung.

Stand: Juni 2026