Brauche ich einen KI-Beauftragten?

Kurz gesagt: Nein, die Verordnung (EU) 2024/1689 schreibt keinen KI-Beauftragten vor. Anders als beim Datenschutzbeauftragten gibt es keine Pflicht, eine solche Rolle zu benennen. Was die Verordnung verlangt, ist etwas anderes: ausreichende KI-Kompetenz bei den Menschen, die mit KI arbeiten (Artikel 4 KI-VO).

Was steht wirklich im Gesetz?

Artikel 4 KI-VO verpflichtet Anbieter und Betreiber, dafür zu sorgen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Eine bestimmte Funktion, ein Titel oder eine benannte Person sind dafür nicht vorgeschrieben. Diese Pflicht gilt bereits seit dem 2. Februar 2025.

Wann ist ein KI-Beauftragter trotzdem sinnvoll?

Je mehr und je intensiver ein Unternehmen KI einsetzt, desto eher lohnt sich eine zentrale Ansprechperson, die den Überblick behält und die Kompetenzpflicht organisiert. Das ist eine betriebliche Zweckmäßigkeit, keine gesetzliche Pflicht. Für viele kleine Unternehmen genügt es, die Verantwortung klar zuzuordnen, ohne eine eigene Stelle zu schaffen.

Was muss ich stattdessen tun?

Sie müssen die KI-Kompetenz nach Artikel 4 sicherstellen und nachweisbar machen. In der Praxis heißt das: erfassen, wer welche KI nutzt, die Beteiligten in den Grundlagen unterweisen (was die Werkzeuge können, wo ihre Grenzen und Risiken liegen) und das dokumentieren. Eine kurze, sauber dokumentierte Unterweisung reicht in den meisten Fällen aus.

Reicht es, dass meine Mitarbeitenden ChatGPT bedienen können?

Bedienen können ist nicht dasselbe wie Kompetenz im Sinne von Artikel 4. Die Verordnung meint ein Verständnis für Chancen, Grenzen und Risiken des Einsatzes, etwa im Umgang mit Fehlern, mit Datenschutz und mit der Verlässlichkeit der Ergebnisse. Genau das lässt sich mit einer kurzen Unterweisung herstellen und belegen.

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Häufige Fragen

Ist ein KI-Beauftragter Pflicht?

Nein. Die Verordnung (EU) 2024/1689 schreibt keine solche Rolle vor. Pflicht ist die KI-Kompetenz nach Artikel 4.

Seit wann gilt die KI-Kompetenzpflicht?

Seit dem 2. Februar 2025 (Artikel 4 in Verbindung mit Artikel 113 KI-VO).

Wie weise ich KI-Kompetenz nach?

Die Verordnung schreibt keine bestimmte Form vor. Üblich ist eine dokumentierte Unterweisung mit Teilnahmebestätigung.

Brauche ich externe Beratung dafür?

In der Regel nicht. Für die meisten Unternehmen genügt eine strukturierte interne Unterweisung. Bei Hochrisiko-Einsatz kann ergänzende Rechtsberatung sinnvoll sein.

Diese Seite ist eine Orientierungshilfe auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689 und ersetzt keine Rechtsberatung.

Stand: Juni 2026