Kurz gesagt: Die meisten Unternehmen sind Betreiber, nicht Anbieter. Diese Unterscheidung ist der wichtigste Schritt, denn aus Ihrer Rolle ergeben sich Ihre Pflichten unter der Verordnung (EU) 2024/1689. Wer KI nur nutzt, hat deutlich weniger zu tun als wer KI entwickelt und in Verkehr bringt.
Betreiber ist nach Artikel 3 Nummer 4 KI-VO, wer ein KI-System in eigener Verantwortung im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit verwendet. Wenn Sie Microsoft 365 mit Copilot, ChatGPT, einen Chatbot oder ein zugekauftes KI-Tool im Tagesgeschäft einsetzen, sind Sie Betreiber. Das ist die Rolle der allermeisten Mittelständler.
Anbieter ist nach Artikel 3 Nummer 3 KI-VO, wer ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Anbieter tragen die umfangreicheren Pflichten, etwa Risikomanagement, technische Dokumentation und Konformitätsbewertung.
Für Betreiber sind die Pflichten überschaubar. Im Zentrum stehen die KI-Kompetenz des Personals (Artikel 4 KI-VO, gilt seit Februar 2025) und, je nach Nutzung, die Transparenzpflichten nach Artikel 50 Absatz 1, 3 und 4 KI-VO. Wer ein Hochrisiko-System betreibt, hat zusätzliche Pflichten nach Artikel 26 KI-VO, das betrifft aber die wenigsten Mittelständler.
Ja, in drei Fällen nach Artikel 25 KI-VO: wenn Sie ein zugekauftes Hochrisiko-System unter Ihrem eigenen Namen weitergeben, wenn Sie es wesentlich verändern, oder wenn Sie die Zweckbestimmung eines Systems so ändern, dass es dadurch zum Hochrisiko-System wird. Für die typische Nutzung im Mittelstand tritt keiner dieser Fälle ein.
Weil sie über alles Weitere entscheidet. Ohne geklärte Rolle lässt sich nicht sagen, welche Pflichten gelten, welche Fristen greifen und welcher Bußgeldrahmen im Raum steht. Genau hier setzt der Check an: Er ordnet Sie anhand Ihrer Antworten der richtigen Rolle zu.
Sie müssen nicht raten und nichts bezahlen, um zu erfahren, wo Sie stehen. Der Check stellt Ihnen 15 einfache Fragen in vier Blöcken, ohne Fachjargon. Am Ende sehen Sie eine Ampel-Einordnung: Grün, Gelb oder Rot, je nachdem, wie dringend Ihr Handlungsbedarf ist.
Sie sehen sofort, welche Pflichten Sie betreffen, welche Rolle Sie einnehmen (Betreiber oder Anbieter) und welcher Bußgeldrahmen gilt, jeweils mit Verweis auf den passenden Artikel der Verordnung (EU) 2024/1689. Keine Anmeldung, keine E-Mail-Abfrage. Bei der kostenlosen Auswertung bleiben Ihre Antworten in Ihrem Browser und werden nicht an uns übertragen.
15 Fragen, sofortiges Ergebnis. Ohne Anmeldung.
Die Ampel zeigt Ihnen, wo Sie stehen. Wer das prüffähig schwarz auf weiß braucht, etwa um intern Ruhe zu haben oder einem Steuerberater oder Anwalt eine strukturierte Grundlage zu geben, kann im Anschluss an den Fragebogen den ausführlichen Report bestellen. Einmalig 149 Euro, ein Angebot ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Ampel-Ergebnis, Ihre Rolle und die betroffenen Pflichten, jede mit Fundstelle in der Verordnung (EU) 2024/1689.
Nach Dringlichkeit geordnet, auf Ihre Rolle zugeschnitten, mit Feldern zum Ausfüllen und Abhaken.
Der Rahmen nach Artikel 99 KI-VO mit KMU-Staffelung, bezogen auf Ihre Unternehmensgröße.
KI-Nutzungsrichtlinie, KI-Inventar und Schulungsnachweis als ausfüllbare Vorlagen, dazu je nach Ergebnis fertige Textbausteine und Nachweis-Tabellen für die Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50.
Eine kurze Unterweisung zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 mit Verständnistest und Teilnahmebestätigung, mit der Sie die Kompetenzpflicht dokumentieren.
Den Report bestellen Sie im Anschluss an den kostenlosen Fragebogen. Es gibt keinen Beratungstermin und keinen Newsletter-Zwang dazwischen.
Nein. Wer ChatGPT nur nutzt, ist Betreiber nach Artikel 3 Nummer 4 KI-VO. Anbieter ist nur, wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt (Artikel 3 Nummer 3).
Dann kann sich Ihre Rolle ändern. Nach Artikel 25 KI-VO können Sie zum Anbieter werden, etwa bei Weitergabe unter eigenem Namen oder wesentlicher Veränderung.
Ja. Vor allem die KI-Kompetenz nach Artikel 4 und, je nach Nutzung, die Transparenzpflichten nach Artikel 50 Absatz 1, 3 und 4 KI-VO.
Der kostenlose Check ordnet Sie anhand von 15 Fragen der richtigen Rolle zu, mit Verweis auf den passenden Artikel.
Diese Seite ist eine Orientierungshilfe auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689 und ersetzt keine Rechtsberatung.
Stand: Juni 2026